Muss man wissen: Fast jeder Cashback-Anbieter berechnet bei prozentualem Cashback („5% des Einkaufswertes“) die Cashback-Summe aus dem Nettopreis. Lediglich Cashback-Reisen stellt hiervon eine Ausnahme dar (dies machen wir in unserer Vergleichsübersicht durch den Zusatz („auf den Bruttopreis“) kenntlich.
Wir würden uns wünschen, dass sich die Angaben der Cashback-Höhe auf den Bruttopreis beziehen würden. Dies würde für Verbraucher die Berechnung einfacher machen. Leider haben die ersten in der Cashback-Brance mit dieser Unsitte begonnen, so dass aus Gründen der Vergleichbarkeit alle anderen auf diesen Zug aufgesprungen sind. Letztlich ist es auch nur eine mathematische Größe, aber wir bekommen immer wieder Zuschriften von enttäuschten Nutzern, die nicht so viel Cashback erhalten haben wie ursprünglich von ihnen selbst nach der Formel Bruttopreis * Cashbacksatz berechnet.
Man muss allerdings erwähnen, dass die „Cashback nur auf den Nettopreis“ nicht unbedingt nur ein Marketingtrick ist, denn die Sache hat eine Ursache.
Der Hintergrund: Die Cashback-Anbieter erhalten ihre Provisionen in der Regel „brutto“ von den großen Partnerprogramm-Netzwerken. Sowohl das Partnerprogramm-Netzwerk als auch die Cashback-Anbieter sind mehrwertsteuerpflichtig. Die Verbraucher, die das Cashback-Programm nutzen, sind aber nicht zum Vorzugssteuerabzug berechtigt. Im Rahmen der Auszahlung eines Cashback-Anbieters muss dieser also an das Finanzamt die in der Cashback-Summe enthaltene Mehrwertsteuer abführen. Theoretisch bedeutete dies also, dass, wenn 100 Euro zur Auszahlung anstünden, der Nutzer nur gute 84 Euro erhielte und 15,96 an das Finanzamt gingen. Um diesen Steuerabzug nicht erst im Nachhinein aufkommen zu lassen, entscheiden sich die ersten Cashback-Anbieter, die Umsatzsteuer bereits schon beim Anfallen des Cashbacks einzubehalten. Damit es also am Ende nicht aussieht, als ob Dir von der Überweisung auf Dein Konto noch die Mehrwertsteuer abgezogen wird, ziehen viele Cashback-Anbieter diese schon „virtuell“ bei der Gutschrift des Cashbacks ab. Auch in Pauschal-Cashback ist der Steuerabzug in der Regel schon „eingepreist“.
Wir haben schon mehrfach darüber nachgedacht, ob wir in unserer Vergleichsdatenbank die Cashback-Sätze von Netto auf Brutto umrechnen sollten. Da es allerdings leider ein „Branchenstandard“ ist und wir unsere Nutzer nicht mit zwei verschiedenen Zahlen konfrontieren wollten, weisen wir in unseren Vergleichsübersichten einfach nur auf diesen Artikel hin.
Alle Cashback-Nutzer sollten also im Hinterkopf behalten: 5% Cashback auf 100 Euro sind nicht 5 Euro, sondern nur etwa 4,20 Euro.
Hallo,
leider stimmt das so nicht. Die Cashback-Anbieter haben es so übernommen, weil eben die Provision, die sie erhalten, sich auf den Nettobetrag beziehen und Sie daher gezwungen sind dies eben auch auf Nettobasis anzugeben um hier keine Nachteile zu haben, was am USt-System liegt.
5% Cashback auf 100€ Umsatz sind nicht zwangsläufig 4,20€ sondern können auch 4,67€ sein und das ist der Fall, wenn nicht die normale sondern die ermäßigte Umsatzsteuer anfällt.
Bestellt jemand also für 100€ mit 5% Cashback Lebensmittel bei einem Shop, so erhält er 4,67€ Cashback. Bestellt er aber zugleich noch mit den 100€ Getränke mit, so enthalten diese 19% USt und er erhält irgend was zwischen 4,20€ und 4,67€.
Wie viel soll der Casback-Anbieter nun angeben, wenn er es auf den Bruttobetrag berechnen würde? 4,2% oder 4,67%? Entweder gibt der Cashback-Anbieter weniger an seine User weiter oder verdient selber weniger. Man braucht somit auch keine Mischkalkulation zu machen um auf dann z.B. 4,4% zu kommen.
Es geht noch komplizierter, was wenn gar keine USt gezahlt wird vom User, weil die Lieferung ins Ausland erfolgt?
Aber ich will es dann lieber mal nicht zu kompliziert machen.
Es hat somit gar nichts damit zu tun das die Cashback-Anbieter die Provision Brutto erhalten, sondern das die Berechnung von Anfang an auf dem Nettowert beruht, was kaufmännisch auch sinnvoll ist, da die USt für den Shop im Grunde ein Durchlaufender Posten ist.
Dies ist eine vereinfachte Darstellung und ich hoffe verständlich.
Die Erklärungen sind nicht falsch. Aber trotz aller Schwierigkeiten: Verbraucherfreundlich ist das leider nicht. Eine Bruttoprovision, gleichwie intern dargestellt (Mischkalkulation?) finde ich immer besser!