In der Regel betreiben Onlineshops, die an Cashback-Programmen teilnehmen, ein sog. „Partnerprogramm“. Dieses wird meist über eine spezielle Plattform abgewickelt und dient dazu, dass Betreiber von Websiten, die Werbung für den Onlineshop schalten, eine prozentuale oder pauschale Beteiligung am generierten Umsatz erhalten.
Technischer Hintergrund
Folgt ein Nutzer von einer Website, die an einem Partnerprogramm teilnimmt, einem Link zum Händler, so wird ein sog. Cookie auf dem Computer des Nutzers gespeichert. Eine solche Website ist in unserem Fall ein Cashback-Anbieter.
In diesem Cookie wird gespeichert, von welcher Website, also welchem „Partner“ des „Partnerprogramms“ der Kunde kommt. In der Regel kann der Partner noch einen Unterhinweis auf den Nutzer hinzufügen, im Fall von Cashback-Programmen ist dies ein Hinweis auf den Account des Teilnehmers des Cashback-Programms.
Schließt der Nutzer einen Kauf im verlinkten Onlineshop ab, so wird das Cookie wieder ausgelesen und mit dem Kauf verknüpft. Es wird dann eine Provision über das Partnerprogramm an den Partner – hier das Cashback-Programm – angewiesen.
» Exkurs: | Achtung vor Werbeblockern – wie Adblocker Cashback verhindern können und was Du dagegen ganz einfach unternehmen kannst, ohne den Adblocker komplett abschalten zu müssen |
Zeitlicher Ablauf der Provisionsvergütung
Diese Provision wird in der Regel zunächst nur vorgemerkt und erst dann in Geldform ausgezahlt, wenn die Widerrufsfrist des Endkunden abgelaufen ist und dieser definitiv bezahlt hat.
Zahlt der Kunde nicht, widerruft oder retourniert er seine Bestellung, so wird die Provision wieder storniert.
Was macht das Cashback-Programm?
Erhält ein Cashback-Anbieter eine Provision vorgemerkt, so ordnet er diese einem seiner Mitglieder zu und merkt diesem einen Teil (bei manchen Programmen auch die volle Summe) der Provision vor. Wird die Provision durch den Onlineshop über sein Partnerprogramm bestätigt, so schaltet der Cashback-Anbieter die Summe seinem Mitglied frei.